Mitglied im Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte e.V. (VdVKA ).
Zu seinen aktuellen Tätigkeitsschwerpunkten gehören neben Verkehrs-Bußgeldsachen und Verkehrsunfallsachen auch das sog. Inkassovertretung, d.h. Betreibung von Forderungen, Geld-Inkasso, Taschenpfändung etc.
Seine Interessenschwerpunkte liegen auf den Themen Arbeitsrecht (Kündigungen, Abmahnungen, Abfindungen, Zeugnisse, Arbeitsverträge, Arbeitsentgelt, Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, Betriebsverfassungsrecht) und Baurecht (VOB, HOAI, Baumängel, Pauschalpreis, Erschließung, Baubeschreibung, Bauträgerverträge, Insolvenz des Bauträgers, Fälligkeit, Zurückbehaltungsrecht etc.).
An seinem Beruf schätzt Rechtsanwalt Schwarz vor allem den Kontakt zu den Menschen, die Möglichkeit, mit rechtlich fundiertem Wissen Probleme zu lösen, und den sich daraus ergebenden Abwechslungsreichtum.
Zu seinen größten juristischen Stärken zählt er seine Durchsetzungskraft und die Fähigkeit, Sachverhalte fundiert aufzuarbeiten, um die rechtlichen Probleme des Mandanten zu durchleuchten und zu erfassen. Dabei beweist er eine hohe Kreativität und Zielsicherheit, die es ihm erlaubt, individuell auf den jeweiligen Mandanten zugeschnittene Lösungswege zu finden.