Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwältin Schwarz ist das Ehe- und Familienrecht (Trennung, Scheidung, Scheidungsvereinbarungen, Eheverträge, Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Ehegattenunterhalt, Umgangsrecht, Sorgerecht, Zugewinnausgleich, Hausratsverteilung etc.). In diesem Gebiet werden Sie von Rechtsanwältin Schwarz kompetent beraten und vertreten. Langjährige praktische Erfahrung, Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen sieht sie dabei als ihre Stärken an, wobei sie sich ihrer besonderen Verantwortung im Umgang mit ihren Mandanten bewusst ist, das nötige Feingefühl für die emotionale Verfassung Betroffener besitzt und an der schwierigen Aufgabe der Zukunftsgestaltung der Familien mit großem Engagement teilnimmt.