Kaufvertragsrecht

Kaufvertragsrecht

Einer unserer Tätigkeitsschwerpunkte ist das Kaufvertragsrecht.

Als Kaufvertrag bezeichnet man in den Rechtswissenschaften einen Vertrag mit dem Ziel des Eigentumswechsel an einer Sache oder einem Recht, wobei der Eigentumswechsel entgeltlich erfolgen sollte, also eine Gegenleistung, regelmäßig
in Form einer Zahlung erfordert.

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Schwarz § Schwarz

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